Auf welche Inkassobriefe man antworten muss - Tipps zum Weltverbrauchertag

Auf welche Inkassobriefe man antworten muss - Tipps zum Weltverbrauchertag

Berlin, BDIU, 15.03.2021

Wer Rechnungen nicht bezahlt, kann über kurz oder lang Post von einem Unternehmen für geschäftsmäßigen ForderungseinzugInkassounternehmen erhalten. Aber wie findet man heraus, dass der Brief korrekt ist?

Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen gibt Verbrauchern wertvolle Tipps - und erklärt, wie Sie Betrüger sofort erkennen:

  • Ist Ihnen die Forderung, die angemahnt wird, überhaupt bekannt? Inkassounternehmen müssen bereits in der ersten Mahnung genaue Angaben machen: zum Beispiel den Namen oder die Firma des Auftraggebers benennen sowie den Grund für die Forderung. Als Empfänger eines solchen Briefs können Sie also den jeweiligen Sachverhalt leicht nachvollziehen. Sie haben einfach nur vergessen, eine Rechnung zu bezahlen? Dann ist jetzt der Moment gekommen, die Angelegenheit zu klären.
  • Stimmen die Informationen aus dem Briefkopf mit den weiteren Angaben in dem Schreiben überein? Wenn das Unternehmen beispielsweise eine deutsche Adresse verwendet, gleichzeitig aber eine Telefonnummer mit ausländischer Vorwahl nennt, ist Vorsicht angesagt!

  • Gleiches gilt bei der angegebenen Bankverbindung. Ein deutsches Inkassounternehmen wird in aller Regel auch eine inländische Kontonummer angeben - das heißt, die IBAN beginnt mit dem Ländercode "DE".

  • Ist der Absender überhaupt als Inkassounternehmen registriert? Inkasso darf man in Deutschland nur dann ausüben, wenn man eine Eintragung unter www.rechtsdienstleistungsregister.de hat. Registrierte Inkassodienstleister müssen dem für sie zuständigen Gericht unter anderem nachweisen, dass sie das für den Forderungseinzug notwendige juristische Fachwissen besitzen, strafrechtlich unbescholten sind und mehrere Jahre praktische Inkasso-Erfahrung haben. Das heißt: Wer nicht im Rechtsdienstleistungsregister registriert ist und gleichzeitig Ihnen gegenüber als Inkassounternehmen auftritt, ist mit ziemlicher Sicherheit ein Betrüger.

  • Wenn Sie Zweifel an der Berechtigung einer Forderung oder einfach nur Rückfragen haben, dann sollten Sie das Inkassounternehmen - sofern es registriert ist - kontaktieren. Das Unternehmen wird Ihnen gerne erklären, was es mit dem Zahlungsanspruch des Gläubigers auf sich hat.
  • Handelt es sich bei dem Brief allerdings eindeutig um einen Betrugsversuch, etwa weil ein nicht registriertes Inkassounternehmen Geld für Ihnen völlig unbekannte Forderungen verlangt ? beispielsweise "TOP 200 Gewinnspiele / Eurojackpot-49", eine "Deutsche Gewinnerzentrale" oder Ähnliches -, dann reagieren Sie nicht direkt auf den Absender. Die einzig richtige Antwort in einem solchen Fall ist eine Strafanzeige.

  

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