Bundesgerichtshof stärkt Inkasso für Fitness-Studios
Mit Urteil XII ZR 62/15 vom 4. Mai 2016 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass ein berufsbedingter Wohnortwechsel den Kunden eines Fitness-Studios grundsätzlich nicht dazu berechtigt, seinen langfristigen Fitnessstudio-Vertrag außerordentlich zu kündigen.
In der Urteilsbegründung heißt es unter anderem, dass der Kunde grundsätzlich das Risiko trägt, die vereinbarte Leistung des Vertragspartners aufgrund einer Veränderung seiner persönlichen Verhältnisse nicht mehr nutzen zu können.
Zum vollständigen Urteil des BGH
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