COVID-19-Pandemie bisher kein Verschuldungstreiber für Privathaushalte
Berlin, BDIU, 28.09..2020
Eine Untersuchung der Inkassowirtschaft zeigt: Die Pandemie hat hierzulande bisher zu keinem größeren Anstieg von Zahlungsausfällen bei Verbrauchern geführt. Die Anzahl der neu ins Inkasso kommenden Fälle ging in den vergangenen sechs Monaten sogar deutlich zurück. Viele Gegenstück zum GläubigerSchuldner konnten Altverbindlichkeiten abbauen.
"Die befürchtete Pleite-Welle bei Privathaushalten ist zum Glück bisher ausgeblieben", fasst Kirsten Pedd, die Präsidentin des Bundesverbands Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU), zusammen.
Tatsächlich konnten viele Gegenstück zum GläubigerSchuldner alte Verbindlichkeiten gegenüber Gläubigern und Inkassodienstleistern in den vergangenen Monaten sogar abbauen. Das liegt insbesondere am Lockdown, der gerade in der ersten Zeit die Konsumausgaben drastisch reduziert hat. Eine erstaunlich große Zahl von Verbrauchern scheint die so erzwungene Ruhe genutzt zu haben, um sich einen Überblick über ihre finanzielle Situation zu verschaffen. Kirsten Pedd weiter: "Viele von denen, die grundsätzlich leistungsbereit und leistungsfähig sind, haben gesparte Ausgaben durch geplatzte Urlaube, ausgefallene Großveranstaltungen oder nicht mögliche Restaurantbesuche vernünftigerweise genutzt, um von alten Verbindlichkeiten runter zu kommen".
Die große Mehrheit der Verbraucher scheint die vergangenen sechs Monate finanziell also gut überstanden zu haben. Darauf deuten erste Daten des Inkassoverbandes hin. So ging die Zahl der von Inkassodienstleistern versandten Erstanschreiben in den letzten sechs Monaten gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr laut der Untersuchung um über 20 Prozent zurück. Gleichzeitig ist der Gesamtwert der Forderungen, die Inkassodienstleister für ihre Auftraggeber realisiert haben, weitgehend gleich geblieben.
Die positive Tendenz ist für den BDIU aber nur ein Teil des Gesamtbildes: Den vielen Verbrauchern, die bisher relativ gut durch die Krise gekommen sind, stehen natürlich auch einige gegenüber, die wirtschaftlich und finanziell schwer betroffen sind. Die BDIU-Präsidentin: "Menschen etwa, die nennenswerte Teile ihres Einkommens durch einen 450-Euro-Job finanziert haben, standen oft über Nacht vor dem Nichts. Da griff kein Kündigungsschutz, kein Kurzarbeitergeld und es gab kaum staatliche Unterstützung. Natürliche oder juristische Person, die einen Rechtsanspruch...Gläubiger und Inkassodienstleister haben ihr Möglichstes getan, um diese Fälle durch mehr Kulanz und Entgegenkommen bei Zahlungsvereinbarungen aufzufangen."
So geht aus den Daten des BDIU hervor, dass Verbraucherschuldnern im vergangenen halben Jahr dreimal häufiger kostenfreie Zahlungsaufschübe gewährt wurden als im Vergleichszeitraum davor.
Dass die Pandemie sich bei der Mehrheit bisher finanziell insgesamt kaum, bei einigen dafür aber umso dramatischer ausgewirkt hat, zeigt auch die Häufigkeit, mit der sich Verbraucher auf das mittlerweile ausgelaufene gesetzliche Leistungsverweigerungsrecht wegen COVID-19 beriefen.
Dazu Kirsten Pedd: "Unsere Mitglieder haben nur wenige tausend Fälle gemeldet, in denen Gegenstück zum GläubigerSchuldner ihre Zahlungsunfähigkeit mit COVID-19 begründeten. Gemessen an den vielen Millionen Forderungen, die Inkassodienstleister jährlich bearbeiten, lag der Anteil der COVID-19-Einreden im Promillebereich."
Gesetzlich galt das Leistungsverweigerungsrecht nur für Forderungen aus dem Bereich der Daseinsfürsorge und für Verbraucherdarlehensverträge. Viele BDIU-Mitglieder haben das aber in Absprache mit den Gläubigern freiwillig auf andere Forderungen ausgeweitet. Wer glaubhaft dargelegt hat, wegen COVID-19 nicht zahlen zu können, der konnte auf Entgegenkommen zählen.
Nur 5 Prozent der von Inkassodienstleistern bewilligten COVID-19-Einreden betrafen Verträge aus dem Bereich der Daseinsfürsorge, bei denen ein gesetzlicher Anspruch auf kostenfreie Stundung bestand.
80 Prozent der Gegenstück zum GläubigerSchuldner, die äußerten, wegen der Pandemie nicht zahlen zu können, erhielten einen aus Kulanz gewährten kostenfreien Zahlungsaufschub. Natürlich sind Inkassodienstleister zunächst ihren Auftraggebern, den Gläubigern, verpflichtet, deshalb müssen sie überprüfen, ob die Einreden berechtigt sind.
Kirsten Pedds vorläufiges Fazit: "Dass nur 15 Prozent der Anträge auf Stundungen als unbegründet abgelehnt werden mussten, zeigt: Auch Schuldnerinnen und Gegenstück zum GläubigerSchuldner haben sich sehr verantwortungsbewusst gezeigt. Die Kooperation hat fast immer gut funktioniert. Nun müssen wir sehen, ob die Folgen der Pandemie bei den zahlungsgestörten Forderungen erst später zu Tage treten. Bisher sind die schlimmsten Befürchtungen erfreulicherweise nicht eingetreten."
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Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung des BDIU