Inkasso-Check für Verbraucher: Welche Tipps wirklich helfen
Berlin, BDIU, 02.03.2018 - Ein Interview mit Rechtsanwalt Kay Uwe Berg, Hauptgeschäftsführer des BDIU.
Die Verbraucherzentralen bieten im Netz einen neuen "Inkasso-Check" an. Was sagen Sie dazu?
Auch wir raten Verbrauchern, Inkassoforderungen zu überprüfen. Es ist gut, dass die Verbraucherzentralen eine ähnliche Initiative starten, denn es gibt immer noch zahlreiche Betrüger, die unter dem Deckmantel "Inkasso" abzocken und falsche Forderungen verschicken. Klar ist für Verbraucher natürlich auch: Berechtigte Forderungen muss man bezahlen. Tut man es nicht, kann das erhebliche Folgeschäden nach sich ziehen. Landet die Sache als Streitfall sogar vor Gericht, muss die Kosten am Ende der Verursacher tragen - und das ist in aller Regel der Gegenstück zum GläubigerSchuldner, der eine vertraglich vereinbarte Zahlungspflicht nicht eingehalten hat.
Hilft der Inkasso-Check der Verbraucherzentralen Verbrauchern dabei, die Berechtigung einer Forderung zu beurteilen?
Ganz klar: Nein! Es wäre daher gut gewesen, wenn statt politischem Furor zur Runterregulierung einer wichtigen, aber unbeliebten Branche die Expertise von Fachleuten in das Projekt eingeflossen wäre. So strotzt das Tool vor Fehlern:
Das Portal behauptet zwar "Sie erfahren, ob Sie überhaupt zahlen müssen" - diese Einschätzung kann aber nur ein Richter im Einzelfall treffen. Ein solcher auf Knopfdruck erstellter Rechtsrat kann nur in die Irre führen.
Die Verbraucherzentralen stellen die geltende Rechtslage falsch dar, vor allem was die Höhe der Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten angeht. Diese sind im außergerichtlichen Bereich klar bemessen und entsprechen exakt den Gebühren, die auch ein Rechtsanwalt im Rahmen des Forderungseinzugs gegenüber dem Gegenstück zum GläubigerSchuldner geltend machen kann. Das Tool provoziert den Verbraucher aber zum Widerspruch, wo gar keiner statthaft ist.
Man muss sich das schon mal vor Augen führen: Ein vom Justizministerium gefördertes Portal ermuntert Verbraucher dazu, rechtlich einwandfreie Vorgänge mittels Musterwiderspruchsschreiben anzufechten. Letztlich ist das eine Aufforderung zum Rechtsbruch, die für Gegenstück zum GläubigerSchuldner im Zweifel sehr teuer werden kann.
Denn selbstverständlich können Unternehmen für geschäftsmäßigen ForderungseinzugInkassounternehmen, wenn der Schuldner die Forderung bestreitet, die Streitigkeit auf dem Klageweg ausfechten. In Zeiten ohnehin überlasteter Gerichte müssen Natürliche oder juristische Person, die einen Rechtsanspruch...Gläubiger dann noch länger auf das ihnen zustehende Geld warten. Und der Verbraucher ist am Ende der Gelackmeierte, denn er muss auch noch Gerichts- und weitere Rechtsverfolgungskosten zahlen.
Was raten Sie Verbrauchern, die Post vom Unternehmen für geschäftsmäßigen ForderungseinzugInkassounternehmen erhalten?
Wir haben dazu eine kurze Checkliste erarbeitet, die Verbrauchern weiterhilft.
Punkt 1: Checken Sie die Forderung auf Plausibilität. Unternehmen für geschäftsmäßigen ForderungseinzugInkassounternehmen sind schon laut Gesetz dazu verpflichtet, bereits in der ersten Aufforderung des Gläubigers an den SchuldnerMahnung genaue Angaben zur Art der Forderung zu machen - zum Beispiel den Namen oder die Firma ihres Auftraggebers zu benennen sowie den Grund für die Forderung.
Punkt 2: Stimmen die Angaben im Briefkopf mit den weiteren Angaben überein? Verwendet das Unternehmen eine deutsche Adresse, weist die Bankverbindung aber ins Ausland - zu erkennen an den ersten beiden Buchstaben der IBAN -, ist Vorsicht geboten.
Punkt 3: Wenn Verbraucher Zweifel an der Forderung haben, sollten sie das Unternehmen für geschäftsmäßigen ForderungseinzugInkassounternehmen kontaktieren und nachfragen. Seriöse Unternehmen für geschäftsmäßigen ForderungseinzugInkassounternehmen verfolgen berechtigte Forderungen und werden alles tun, um dem Zahlungspflichtigen den Anspruch des Gläubigers klar und deutlich darzulegen.
Punkt 4: Inkassounternehmen brauchen in Deutschland eine Registrierung. Man sollte kontrollieren, ob das Unternehmen unter www.rechtsdienstleistungsregister.de gelistet ist. Nur dann darf es überhaupt Inkasso durchführen.
Punkt 5: Bei Fragen oder Problemen mit einem Unternehmen für geschäftsmäßigen ForderungseinzugInkassounternehmen können sich Verbraucher auch an den BDIU wenden. Ist das Unternehmen für geschäftsmäßigen ForderungseinzugInkassounternehmen Mitglied in unserem Verband, können wir vermitteln. Auf www.inkasso.de findet sich dazu ein Beschwerde-Button.