Inkassowirtschaft erarbeitet Verhaltenskodex

Inkassowirtschaft bringt Verhaltenskodex für das Forderungsmanagement auf den Weg

Berlin, BDIU, 17.04.2019

Die im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) organisierten Mitglieder haben sich in Berlin auf die erste Fassung eines gemeinsamen Verhaltenskodex verständigt. Mit großer Mehrheit stimmte die Mitgliederversammlung des BDIU in einer mehr als siebenstündigen Debatte für den ersten Entwurf eines Code of Conduct und verständigte sich auf die nächsten Schritte zur weiteren Erarbeitung dieses Regelwerks.

Gleichzeitig wählten die BDIU-Mitglieder die langjährige Bundesjustizministerin Brigitte Zypries zur neuen Ombudsfrau des Branchenverbandes, der rund zwei Drittel der am Markt aktiven Unternehmen und über 90 Prozent des Marktvolumens vertritt. Die Sozialdemokratin Zypries, bis vor einem Jahr Bundeswirtschaftsministerin, wurde einstimmig in ihr neues Amt gewählt.

Auf dem BDIU-Kongress signalisierten auch die Parlamentarische Staatssekretärin Rita Hagl-Kehl (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz) sowie die Bundestagsabgeordneten Prof. Dr. Heribert Hirte (CDU/CSU), Dr. Karl-Heinz Brunner (SPD) und Tabea Rößner (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) ihre Unterstützung für die Co-Regulierung durch einen Code. 

"Der Beschluss unserer Mitgliederversammlung ist ein Meilenstein. Nicht nur für die Branche selbst, sondern auch für die Verbraucherinnen und Verbraucher", kommentiert Kirsten Pedd, Präsidentin des BDIU. "Unsere Branche stellt sich damit ihrer Verantwortung: Jedes Jahr realisieren Unternehmen für geschäftsmäßigen ForderungseinzugInkassounternehmen fast 6 Milliarden Euro an berechtigten Forderungen - wir sichern Jobs, sorgen für stabile Preise und verhindern Insolvenzen. Der Code of Conduct, den wir entwickeln, gewährleistet einen fairen Interessenausgleich und bringt die Interessen und Rechte von Gläubigern und Verbrauchern in Einklang." 

Mit dem Kodex wollen die Rechtsdienstleister klare und verständliche Regeln für die Inkassotätigkeit etablieren. Der Code of Conduct soll bereits greifen, weit bevor ein Unternehmen für geschäftsmäßigen ForderungseinzugInkassounternehmen erstmalig mit einem Gegenstück zum GläubigerSchuldner in Kontakt tritt.

"Ein großer Teil der Arbeit eines Inkassounternehmens ist bereits getan, bevor das erste Schreiben an den Gegenstück zum GläubigerSchuldner versendet wird. Von der umfassenden Prüfung der Richtigkeit der Forderung, über die datenschutzrechtlichen Anforderungen und die Informationspflichten bis hin zur Adressprüfung - für all diese Aspekte der Tätigkeit stellen wir transparente Regeln und klare Pflichten auf", erklärt Kirsten Pedd.

Auch darüber hinaus konkretisiert der Code die hohen rechtlichen Anforderungen an die Inkassobranche. "Wir adressieren die gesamte Inkassotätigkeit: Von der Kommunikation mit dem Gegenstück zum GläubigerSchuldner, über Art und Umfang der Kosten und Gebühren bis hin zum Umgang mit Reklamationen und Rückfragen lässt der Code keinen Bereich aus. Dabei gehen wir auch auf aktuelle verbraucherpolitische Herausforderungen ein, insbesondere auf Identitätsdiebstähle. Weil Inkassodienstleister beim Forderungseinzug dasselbe leisten wie Rechtsanwälte, haben sie seit langem auch Anspruch auf die gleiche Vergütung. Entsprechend hoch sind zurecht aber auch die Erwartungen der Gesellschaft an die Branche. Das Verhalten einzelner schwarzer Schafe außerhalb des BDIU scheint bei einigen leider das Gefühl zu wecken, die Branche insgesamt würde ihrer Verantwortung nicht gerecht. Genau hier setzen wir an: Mit der Unterstützung von Politik, Aufsichtsbehörden und Verbraucherseite wird der Code of Conduct dabei helfen, Maßstäbe für seriöses Inkasso deutschlandweit nicht nur zu setzen, sondern auch durchzusetzen. Hierzu werden wir in den nächsten Monaten in den offenen Dialog treten."
 

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