Vorsicht vor Fake-Inkasso oder: Der Trick mit dem Überweisungsträger
Berlin, BDIU, 20. November 2015
Fake-Inkasso, also das Fälschen von Inkasso-Briefen, greift derzeit um sich. Immer wieder wenden sich Verbraucher mit entsprechenden Hinweisen an den BDIU.
Ein Beispiel zeigt, wie dreist die Betrüger inzwischen vorgehen. In diesem Fall kam der Ärger in der normalen Briefpost: In einem recht gut gemachten, amtlich aussehenden Mahnschreiben wurden Kosten für angebliche Telekommunikationsdienstleistungen geltend gemacht. Das Trügerische dabei: Die Schreiben verwendeten ein Briefpapier, auf dem das Logo und die Anschrift eines dem BDIU angeschlossenen Inkassounternehmens aufgedruckt waren. Zumindest auf den ersten Blick wirkten die Anschreiben seriös und glaubwürdig.
Den meisten Empfängern war aber klar, dass die Forderung nicht bestehen konnte, da sie niemals die hier genannten Telefonnummern angerufen hatten. Sie taten also das einzig Richtige: Sie meldeten sich bei dem echten Unternehmen für geschäftsmäßigen ForderungseinzugInkassounternehmen, informierten es über diese Bauernfängerei und schickten ihm auch die Anschreiben von dem offensichtlichen Betrüger.
Dabei fiel schnell ein interessanter Fehler auf: In den Mahnschreiben selbst wurden jeweils 259 Euro geltend gemacht, die die Empfänger bezahlen sollten. Diese Summe wurde im Text des Briefes deutlich hervorgehoben, sodass man sie als Empfänger eigentlich nicht überlesen konnte. Außerdem gab es noch eine Tabelle, die genau erklärte, wie sich diese vermeintliche Forderung zusammensetzen sollte. So weit, so gut. Um den vermeintlich Zahlungspflichtigen das Prozedere zu erleichtern, war den Schreiben ein Überweisungsvordruck beigelegt. Jetzt allerdings griff eine besonders perfide Betrugsvariante: Denn auf dem Überweisungsvordruck standen nicht die mehrmals vorher geltend gemachten und erläuterten 259 Euro - nein, hier war ein Betrag von 249 Euro aufgedruckt, also zehn Euro weniger. Der Hintergedanke: Den Empfängern sollte suggeriert werden, dass sich das Unternehmen für geschäftsmäßigen ForderungseinzugInkassounternehmen geirrt hatte - und wenn man jetzt schnell überweisen würde, würde der Fehler wohl nicht auffallen.
Wie viele der arglosen Empfänger dieser Mahnungen auf diesen Trick hereingefallen sind, ist nicht bekannt. Das BDIU-Mitgliedsunternehmen, unter dessen gutem Namen diese Gaunerei geschehen ist, hat Strafanzeige gestellt.
Unsere Tipps:
- Prüfen Sie jede Forderung, bevor Sie sie begleichen. Seriöse Inkassounternehmen sind dazu verpflichtet, Ihnen genaue Angaben über die Forderung zu machen!
- Wenn Sie Zweifel haben, kontaktieren Sie das Inkassounternehmen und fragen nach! Seriöse Inkassounternehmen verfolgen berechtigte Zahlungsansprüche und werden alles tun, Ihnen den Anspruch des Gläubigers klar und deutlich darzulegen.
- Schauen Sie nach, ob das Inkassounternehmen unter www.rechtsdienstleistungsregister.de aufgeführt ist. Seriöse Inkassounternehmen brauchen eine entsprechende Registrierung, sonst dürfen sie kein Inkasso durchführen!
- Bei Fragen oder Problemen mit einem Inkassounternehmen wenden Sie sich an den BDIU. Ist das Inkassounternehmen Mitglied im Verband, kann der BDIU vermitteln. Auf www.inkasso.de finden Sie dazu einen Beschwerde-Button.