Auslandsinkasso - wir fordern über alle Grenzen hinweg
Sie haben Gegenstück zum GläubigerSchuldner im Ausland? Dann ist es häufig schwieriger, Forderungen einzutreiben. Denn die rechtliche Situation in anderen Staaten ist oft anders als bei uns - sogar in EU-Staaten. Die Verfahren dauern im Allgemeinen länger und sind teurer. Neben der rechtlichen Situation sind auch interkulturelle Besonderheiten zu berücksichtigen. Im Ausland gilt: "Andere Länder, andere Zahlungssitten". Zudem erschweren gerade in kleineren Organisationen nicht ausreichende Sprachkenntnisse ein erfolgreiches Forderungsmanagement. Kurzum: Missverständnisse sind häufig vorprogrammiert. Nutzen Sie unsere umfangreiche Erfahrung mit Schuldnern in unterschiedlichen Ländern, um Ihre eigene Reputation zu sichern!
Auslandsinkasso - das übernehmen wir für Sie
- Bevor wir anwaltliche Maßnahmen einleiten, prüfen wir die Erfolgsaussichten des Auslandsinkassos und beraten Sie ausführlich.
- Wir setzen die Sprachbarriere herab: Falls erforderlich, vermitteln wir weltweit zu Anwälten, die in Deutsch korrespondieren.
- Wir fokussieren uns nach Möglichkeit auf das außergerichtliche Inkasso. Dadurch können unnötige Kosten und überflüssige Gerichtsverfahren vermieden werden.
- Wir nutzen das Know-how ausländischer Experten, die entschlossen und mit interkultureller Kompetenz Ihre Forderungen einziehen.
- Persönliche Kommunikation am Ort Ihres Schuldners. Keine Belastung und Verstimmung Ihrer Geschäftsbeziehungen.
- Machen Sie sich vor Abschluss eines umfangreichen Auslandsgeschäfts mit den rechtlichen Rahmenbedingungen und Mentalitäten des jeweiligen Landes vertraut. Als Inkassounternehmen mit Auslandserfahrung können wir Ihnen sowohl zum geeigneten Umgang mit dem Kunden als auch zur Vertragsgestaltung und zur finanziellen Absicherung Ihres Geschäfts Ratschläge geben.
Wissenswertes zu grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen innerhalb der EU
- Es gelten zunehmend standardisierte Regelungen. Für die EU gilt das Europäische Mahnverfahren.
- Sofern die außergerichtliche Einigung nicht funktioniert, kann der nationale Vollstreckungsbescheid in einen europäischen Vollstreckungsbescheid übertragen werden. Damit können Gläubiger in jedem EU-Land zwangsvollstrecken.
- Im Falle einer Zwangsvollstreckung gilt das Recht des jeweiligen Schuldnerlandes. Für Forderungen bis 2.000 Euro gelten einheitliche Verfahren mit kurzen Fristen.
- Wer die Kosten des Inkassos trägt, ist nicht einheitlich geregelt.