Häufig gestellte Fragen auf Ihrem Weg zur Schuldenfreiheit
Im Schuldnerportal haben wir Ihnen Wege und Vorteile der Schuldenreduzierung aufgezeigt. Viele Menschen haben Fragen rund um Inkasso und ihre Zahlungsverpflichtungen. Die häufigsten Fragen beantworten wir Ihnen auf dieser Seite.
Allgemeine Fragen
Als renommiertes Inkasso-Unternehmen unterstützen wir Sie, Ihre Schulden so rasch und unbürokratisch wie möglich abzubauen. Dazu treffen wir mit Ihnen individuell auf Ihre Situation abgestimmte Zahlungspläne. Wir verstehen uns als Ihr Dialogpartner. Gern können Sie uns auch eigene Zahlungsvorschläge unterbreiten.
Unser Auftraggeber (dessen Namen Sie in unserem Schreiben finden) hat Ihnen Waren geliefert oder für Sie Dienstleistungen erbracht, die Sie bisher nicht bezahlt haben. Wir wurden damit beauftragt, die noch offenen Rechnungen bei Ihnen einzuziehen.
Bitte kontaktieren Sie uns umgehend, um Missverständnisse zu vermeiden, da Ihre Zahlungspflicht selbstverständlich weiterhin besteht.
Weil Sie zwar Waren oder Dienstleistungen bezogen, aber noch nicht gezahlt haben. Bevor Sie Post von uns erhalten haben, haben wir überprüft, dass es sich um eine berechtigte Forderung handelt, mit deren Einzug unser Auftraggeber (Ihr Lieferant oder Dienstleister) uns beauftragt hat. Damit sind Sie zur Zahlung an uns als Inkasso-Unternehmen verpflichtet. Ab sofort sind wir Ihr Ansprechpartner. Ihr Lieferant oder Dienstleister erhält das ihm zustehende Geld später direkt von uns.
Unser Ziel als Mittler ist eine schnelle, gütliche Einigung zwischen Ihnen und Ihrem Auftraggeber. Da wir jede Forderung auf Ihre Zahlungspflicht hin vorab prüfen, sind Sie gesetzlich zur Zahlung verpflichtet, wenn Sie Post von uns bekommen. Deshalb ist es erforderlich, dass Sie in jedem Fall auf unser Schreiben reagieren. Auch dann, wenn Sie die gesamte Rechnung nicht auf einmal begleichen können. Hier bieten wir Ihnen individuelle Ratenzahlungsmodelle an. Sollten Sie nicht reagieren, ist es unsere Aufgabe, das gerichtliche Mahnverfahren sowie gegebenenfalls weitere Vollstreckungsmaßnahmen einzuleiten. Diese gehen mit höheren Gebühren und Kosten einher, sodass Ihnen letztlich immer höhere Kosten entstehen. Daher ist ein Nicht-Reagieren auf unsere Schreiben für Sie von Nachteil.
Ihrem Dienstleister oder Lieferanten entstehen bei der Bearbeitung von offenen Rechnungen (Forderungen) Kosten (beispielsweise für Porto und Arbeitszeit). Gesetzlich hat diese Kosten die in der Zahlungspflicht stehende Person, der Gegenstück zum GläubigerSchuldner, also Sie, zu tragen. Im Einzelnen sind folgende Posten von Ihnen zu zahlen:
- offener Rechnungsbetrag
- Mahnkosten
- Inkassokosten
- gegebenenfalls weitere Gebühren und Zinsen
Bitte nutzen Sie in diesem Fall unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an. Wir klären, ob sich Ihre Zahlung mit unserem Schreiben überschnitten hat.
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Schulden frühestens nach 30 Jahren verjähren, wenn sie gerichtlich festgestellt worden sind (titulierte Forderungen). Zudem kann die Verjährung entspricht dem Verfall von Ansprüchen nach im BGB geregelten FristenVerjährung gehemmt werden, so dass die Frist wieder von vorn beginnt. Deshalb sind wir berechtigt, Ihre offenen Forderungen auch noch nach vielen Jahren einzuziehen. Nichtzahlungen haben zudem gerichtliche Konsequenzen, so dass es sich für Sie lohnt, so rasch wie möglich Ihrer Zahlungspflicht nachzukommen.
Dies ist für Sie die beste Lösung, da Sie mit einer einzigen Zahlung Ihre Verpflichtungen erfüllt haben und bei uns nicht mehr in der Schuld stehen. Darüber hinaus bleiben Ihnen weitere Gebühren erspart.
Wir bieten Ihnen grundsätzlich
- Einmalzahlung (kostengünstigste Variante) oder
- mehrere Teil- oder Ratenzahlungen
Bitte kontaktieren Sie Ihren zuständigen Sachbearbeiter schnellstmöglich.
Privatinsolvenz bedeutet, dass eine Privatperson zahlungsunfähig ist. Sie bildet die Grundlage zur Abwicklung der Voraussichtlich dauerndes Unvermögen einer Privatperson ...Insolvenz einer Privatperson und ist identisch mit dem Firmeninsolvenzverfahren.
Im Rahmen einer Maßnahmen durch Gerichtsvollzieher und VollstreckungsgerichteZwangsvollstreckung, bei der auch gegen den Willen des Schuldners Vermögensgegenstände gepfändet werden können, werden bei der Vermögensauskunft/eidesstattlichen Versicherung die kompletten Vermögensverhältnisse des Schuldners offen gelegt. Die Vermögensauskunft zeigt also Ihre aktuelle finanzielle Situation auf. Von Ihrer Zahlungspflicht sind Sie damit keineswegs befreit. Sie haben jedoch weiterhin die Möglichkeit, Ihre offenen Rechnungen in Raten zu begleichen.
Ein Als Drittschuldner wird die Person oder Firma bezeichnet, gegen die der ursprüngliche Schuldner eine Forderung hat.Drittschuldner ist eine Person oder Einrichtung, an die Sie als Schuldner noch offene Forderungen haben, d.h., von der Ihnen noch Zahlungen zustehen. Bei Schuldnern im Arbeitnehmerverhältnis ist dies zum Beispiel oft der Arbeitgeber, von dem Sie Lohn oder Gehalt zu bekommen haben. Bei gerichtlichen Inkasso-Verfahren mit Vollstreckungsbescheid und Lohnpfändung wird Ihr Arbeitgeber zum Als Drittschuldner wird die Person oder Firma bezeichnet, gegen die der ursprüngliche Schuldner eine Forderung hat.Drittschuldner. Sobald Ihr Arbeitgeber den Vollstreckungsbescheid erhalten hat, hat er zwei Wochen Zeit, die Erfolgsaussichten der Vollstreckung über eine sogenannte Drittschuldnererklärung darzulegen. Darin erklärt der Als Drittschuldner wird die Person oder Firma bezeichnet, gegen die der ursprüngliche Schuldner eine Forderung hat.Drittschuldner, ob und in welchem Maß er die Forderung anerkennt sowie seine Zahlungsbereitschaft. Außerdem wird offengelegt, ob weitere Personen Ansprüche an diese Forderung angemeldet haben und ggf. bereits gepfändet haben. Sofern Ihr Arbeitgeber der Als Drittschuldner wird die Person oder Firma bezeichnet, gegen die der ursprüngliche Schuldner eine Forderung hat.Drittschuldner ist, ist er verpflichtet, Ihren Familienstand, Steuerklasse, Unterhaltspflichten und Ihr durchschnittliches Einkommen anzugeben. Ziel ist, dass wir unseren Auftraggeber darüber informieren, ob die Pfändung Erfolg verspricht.
Fragen zu Teilzahlungen/Ratenzahlungen
Bitte rufen Sie Ihren zuständigen Sachbearbeiter zeitnah an, damit wir gemeinsam eine Lösung finden. Wir bieten Ihnen individuelle Teil- oder Ratenzahlungsvereinbarungen an.
Mit unserem Schreiben haben wir Ihnen einen Vorschlag gemacht, wie Sie Ihrer Zahlungsverpflichtung in mehreren Etappen nachkommen können. Falls dieser Vorschlag für Sie so nicht erfüllbar ist, kontaktieren Sie bitte möglichst bald Ihren in dem Angebot genannten Sachbearbeiter.
Selbstverständlich - und zwar jederzeit. Dies ist für Sie sogar kostengünstiger. Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Sachbearbeiter, der aus unserem Schreiben an Sie hervorgeht.
Bitte kontaktieren Sie Ihren zuständigen Sachbearbeiter umgehend. Halten Sie auch Ihr Aktenzeichen bereit, das Sie ebenfalls in unserem Schreiben finden. Je früher Sie agieren, desto weniger kostspielig wird es für Sie! Wir suchen nach einer gemeinsamen, tragfähigen Lösung. Sollte bereits eine Rücklastschrift bei uns eingegangen sein, müssen Sie die Kosten dafür tragen.
Damit wir mit Ihnen einen (Raten-)Zahlungsplan abstimmen können, benötigen wir folgende Unterlagen:
- Einkommensnachweise
- Gläubigerliste (eine Aufstellung aller sonstigen Schulden bzw. offenen Forderungen)
- Einkommensnachweise Ihres Partners (soweit vorhanden)
- Angaben zu Personen, für die Sie unterhaltspflichtig sind
Wenn Sie eine Rate nicht zahlen können und einen Zahlungsaufschub - die sogenannte Stundung - bewirken wollen, ist es erforderlich, dass Sie uns nachweisen, dass Sie momentan nicht zahlungsfähig sind. Geeignete Unterlagen dafür sind:
- Ihre Lohn- oder Gehaltsabrechnung
- Ihr Bescheid über Arbeitslosengeld
- Ihr Sozialhilfebescheid
- Ihr Rentenbescheid
- Ihr Steuerbescheid
Aus Ihren Unterlagen muss auch deutlich werden, wie viele unterhaltsberechtigte Personen in Ihrem Haushalt leben.
Fragen rund um die SCHUFA
SCHUFA steht für "Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung". Wie der Name bereits vermuten lässt, sollen sich Verkäufer und Dienstleister vor Beginn ihrer Geschäfte über die Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit (entspricht der Kreditwürdigkeit von Privatpersonen oder UnternehmenBonität) ihrer Kunden Auskünfte holen können. Damit soll sichergestellt werden, dass für eine ordnungsgemäß erbrachte Leistung auch die entsprechende Gegenleistung, nämlich die Zahlung, erfolgt.
Wir melden Ihr negatives Zahlungsverhalten ("Abkürzung für Schutzgemeinschaft für allgemeine KreditsicherungSCHUFA-Eintrag") erst, nachdem Sie eine Zahlungsaufforderung von uns erhalten haben, auf die Sie nach einer angemessenen Frist aber nicht reagiert haben! Das ist keine Böswilligkeit unsererseits, sondern eine Verpflichtung, die wir als Vertragspartner der Abkürzung für Schutzgemeinschaft für allgemeine KreditsicherungSCHUFA zu erfüllen haben.
Ja. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie Ihre Schulden an uns gezahlt haben. Anschließend erklären wir der Abkürzung für Schutzgemeinschaft für allgemeine KreditsicherungSCHUFA gegenüber Ihren Eintrag als erledigt. Ein Negativeintrag bei der Abkürzung für Schutzgemeinschaft für allgemeine KreditsicherungSCHUFA bleibt drei Jahre gespeichert; anschließend wird er komplett gelöscht (gilt nur im Zahlungsfall). Sofern sich Zahlungen überschnitten haben oder nicht direkt an uns weitergegeben worden sind, können Einträge in Ausnahmefällen auch sofort gelöscht werden.
Kontakt
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